Allgemeine Geschäftsbedingungen HERRROHR GmbH

1 Anwendungsbereich

1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für die Beziehungen zwischen der HERRROHR GmbH («HERRROHR») und ihren Kunden.

1.2
Begriffskonvention:
a.
HERRROHR und die Kunden, einzeln als «Partei», zusammen die «Parteien».
b.
Projekt-, Beratungs- und andere Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, u.a. Beratung, Konzeption, Entwicklung von Websites und Internetauftritte sowie weitere Dienstleistungen zusammen als «Leistungen».
c.
Vom Kunden angenommene Offerten, bezahlte Rechnungen, Absprachen über den Umfang der Leistung und Bestellungen als «Vertrag».

1.3
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen der Parteien. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen.
1.4
Die AGB sind integraler Bestandteil der Verträge. Im Falle von Widersprüchen gehen die Verträge den AGB vor. Bei Widersprüchen zwischen den Verträgen gehen die jüngeren Verträge den älteren vor.
1.5
Mangels anderslautender Vereinbarung unterstehen alle Verträge dem Auftragsrecht nach Art. 394 ff. OR.

2 Vertragsabschluss, Termine

2.1
Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande:
a.
Durch die schriftliche oder mündliche Annahme einer Offerte von HERRROHR durch den Kunden.
b.
Durch die Bestellung einer Leistung durch den Kunden und Auftragsbestätigung von HERRROHR.
c.
Durch die Bestellung einer Leistung durch den Kunden und im Vorrausbezahlen der Rechnung von HERRROHR.

2.2
Termine von HERRROHR gelten nur als Richttermine, ausser die Parteien vereinbaren explizit und schriftlich einen Fixtermin.

3 Rechte und Pflichten des Kunden

3.1
Trifft den Kunden eine Mitwirkungspflicht, so hat er alle Handlungen vorzunehmen, die für die Erbringung der Leistungen durch HERRROHR notwendig oder vertraglich vereinbart sind.
3.2
Der Kunde ist für seine Datensicherung und seine Back-ups selber verantwortlich.
3.3
Der Kunde ist für seine IT-Infrastruktur selber verantwortlich. HERRROHR haftet nicht für auf der Infrastruktur des Kunden gespeicherten, veröffentlichten oder verbreiteten gesetzesverletzende Inhalte oder Malware, Trojaner, Viren, SPAM etc.

4 Abnahme, Prüfung und Rüge

4.1
Schuldet HERRROHR ein Werk, so hat der Kunde dieses unverzüglich zu prüfen und spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen (per Brief, E-Mail, Fax). Eine telefonische Mängelrüge gilt nur dann als erhoben, wenn HERRROHR diese innert Frist schriftlich bestätigt. Bei verspäteter Mängelrüge verwirkt der Anspruch des Kunden, ausser der Mangel war bei gebotener Prüfung nicht erkennbar (versteckter Mangel).
4.2
Ansonsten gelten die Bestimmungen des einfachen Auftrags gemäss Art. 394 ff. OR.

5 Übergang von Nutzen und Gefahr

5.1
Mit der Übergabe, Inbetriebnahme oder produktiven Nutzung der gelieferten oder erbrachten Leistungen gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Wiederkehrende Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt verrechnet.

6 Immaterialgüterrecht und Lizenzen

6.1
Das Layout, die Inhalte und die Leistungen von HERRROHR sind geschütztes geistiges Eigentum von HERRROHR. Für die Nutzung der immaterialgüterrechtlich geschützten Leistungen gewährt HERRROHR dem Kunden eine Lizenz, sofern die Parteien im Vertrag nicht die Übertragung des Immaterialgüterrechts vereinbart haben. Diese Lizenz erlaubt lediglich die Nutzung der Leistung zur persönlichen oder gewerbsmässigen Verwendung unter Nennung von HERRROHR als Eigentümer des Immaterialgüterrechts. Jegliche sonstige Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, Veränderung, Veröffentlichung, Speicherung, Wiedergabe durch den Kunden ist ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien untersagt.
6.2
Das Copyright ist mit der Angabe © HERRROHR GmbH zu versehen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

7 Preise

7.1
Alle Leistungen von HERRROHR sind entgeltlich.
7.2
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF/Fr.) exkl. Mehrwertsteuer.
7.3
Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, berechnen sich die Leistungen von HERRROHR nach geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet in 15 Minutenschritten.
7.4
Leistungen werden dem Kunden schriftlich per Post oder über E-Rechnungen in Rechnung gestellt.

8 Zahlungsbedingungen, Verzug

8.1
Rechnungen sind 20 (zwanzig) Tage nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig, sofern die Parteien nichts anderes vertraglich vereinbarten. Nach Ablauf dieser Frist anerkennt der Kunde den Rechnungsbetrag und befindet sich ohne Mahnung in Verzug. Es gilt der gesetzliche Verzugszins von 5%.
8.2
Ist der Kunde in Verzug kann HERRROHR seine Leistung ohne Androhung einstellen.

9 Haftung

9.1
HERRROHR erbringt die Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt.
9.2
HERRROHR haftet für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. HERRROHR schliesst die Haftung für aus leichter und mittlerer Fahrlässigkeit verursachte direkte Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Datenverlusten aus.
9.3
Die Haftung für höhere Gewalt (Feuer, Wasser, Stromunterbrüche, Erdbeben, Streik, Krieg etc.) ist ausgeschlossen. HERRROHR kann im Falle von höherer Gewalt, die länger als 4 Wochen dauert, vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Kunden etwas zu schulden.
9.4
Der Kunde ist für seine Datensicherung und seine Back-ups selber verantwortlich. Jede Haftung für Verlust oder Beschädigung von Daten wird ausdrücklich wegbedungen.

10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1
Die Parteien verpflichten sich, ihnen von der anderen Partei oder deren Lieferanten oder Hilfspersonen zugänglich gemachten vertraulichen Informationen ebenfalls vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Kundeninformationen, produktbezogene Technologien, Ideen und Algorithmen, Geschäftsgeheimnisse, technische, geschäftliche oder finanzielle Informationen und Pläne, Bedingungen abgeschlossener Verträge und jede andere als vertraulich bezeichnete Information. Allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen gelten nicht als vertraulich.
10.2
Die Parteien verpflichten sich das Schweizer Datenschutzgesetz einzuhalten.

11 Schlussbestimmungen

11.1
Eine Zession von Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen darf der Kunde nur nach vorläufiger, schriftlicher Zustimmung von HERRROHR erfolgen.
11.2
Änderungen der AGB oder der Verträge bedürfen sind nur in der Form des Zustandekommens von Verträgen nach gemäss diesen AGB gültig.
11.3
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
11.4
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, «Wiener Kaufrecht» / «UN-Kaufrecht») und der Kollisionsnormen des Schweizerischen internationalen Privatrechts.
11.5
Gerichtsstand ist Zug, Kanton Zug.

Version vom 05.2022